Hier findest Du alle für eine Zusammenarbeit wichtigen rechtlichen Informationen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Gültigkeit
Für sämtliche Tätigkeiten, inkl der Veranstaltung von Seminaren, von tischlerwerke, Inh. Gerald Aichriedler, Gosaugraben 2a, 5310 Mondsee, Tel: 0650/245 4010, office@tischlerwerke.at, ATU 64545111, nachfolgend auch kurz „Veranstalter“ genannt, gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäfts­bedingungen, welche verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr sind, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Der Vertragspartner wird nachfolgend „Vertragspartner“, „Kunde“ oder „Teilnehmer“ genannt.
Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Regelungen – insb allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Vertragspartners – werden, selbst bei Kenntnis, nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies vom Veranstalter ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde. 

Für Verbraucher gelten ergänzend die gesonderten „VERBRAUCHERINFORMATIONEN“. 

2. Angebot und Vertragsabschluss, Kostenvoranschlag

2.1 Bestellung / Vertragsabschluss
Die Präsentation von Waren/Geräten bzw Seminaren (zB Auswahl des Seminars, Konfigurieren von Ski/Snowboard/SUP (Stand Up Paddleboard), Fahrrad oder anderen Geräten (nachfolgend nur noch kurz „Gerät“); Auswahl von Kauf des Geräts und/oder Eigenbau bei einem Seminar) im Internet bzw Webshop stellt kein bindendes Angebot des Veranstalters auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, durch eine Bestellung ein Angebot abzugeben.
Durch das Absenden der Bestellung im Webshop bzw sonst an den Veranstalter gibt der Kunde ein verbindliches Angebot, gerichtet auf den Abschluss eines Kauf- bzw Werkvertrages über die im Warenkorb enthaltenen bzw die von ihm angeführten Waren/Geräte, ab. Mit dem Absenden der Bestellung erkennt der Kunde diese AGB, wenn er (allenfalls zudem) einen Workshop bucht auch die „Besonderen Geschäftsbedingungen für Geräte-Bau-Seminare“, sowie wenn er Verbraucher ist auch die vorvertraglichen Informationen für Verbraucher und die Verbraucherinformationen als für das Rechtsverhältnis mit dem Veranstalter allein maßgeblich an.
Die AGB müssen (soweit nicht online akzeptiert) innerhalb von längstens 10 Tagen nach der Bestellung gelesen, unterzeichnet und per Mail (pdf), Fax oder Post an den Veranstalter zurückgesandt werden.
Der Veranstalter bestätigt den Eingang der Bestellung des Kunden durch Versendung einer Bestätigungs-E-Mail. Diese Bestellbestätigung stellt noch nicht die Annahme des Vertragsangebotes durch den Veranstalter dar. Sie dient lediglich der Information des Kunden, dass die Bestellung beim Veranstalter eingegangen ist. Die Erklärung der Annahme des Vertragsangebotes erfolgt durch die Auslieferung der Ware oder eine ausdrückliche Annahmeerklärung. 

2.2 Angebote
Angebote des Veranstalters sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. 

2.3 Kostenvoranschlag
Ein Kostenvoranschlag wird vom Veranstalter nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von mehr als 15% ergeben, so wird der Veranstalter den Vertragspartner davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüber­schreitungen von weniger als 15%, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Kosten ohne weiteres in Rechnung gestellt werden. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können vom Vertragspartner beauftragte/gewünschte Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.
Kostenvoranschläge sind entgeltlich.

2.4 Geringfügige Leistungsänderungen
Handelt es sich um kein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder sonstige für Kunden zumutbare Änderungen der Leistungs- bzw Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt.
Für Verbraucher gilt dies nur dann, wenn die Änderung beziehungsweise Abweichung dem Verbraucher zumutbar, besonders weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.
Dies gilt insbesondere für durch die Ware bedingte Abweichungen (zB bei Maßen, Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung und Struktur etc).

3. Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Preise sind in EURO angegeben und verstehen sich (sofern nicht anders angegeben) inkl der gesetzlichen Mehrwertsteuer; bei Angeboten, welche sich nicht an Verbraucher richten, ist der Preis exkl. USt angegeben. Allfällige Gebühren sind vom Vertragspartner zu bezahlen. Es gilt die aktuell gültige Preisliste des Veranstalters. Die angeführten Preise gelten „ab Mondsee/Standort des Veranstalters“ und beinhalten nicht die Kosten für Transport/Reisekosten, allfällige Montage etc. Die Preisliste des Veranstalters gilt bis auf Widerruf.
Rechnungen des Veranstalters sind, soweit nicht anders vereinbart/angegeben, ohne jeden Abzug innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungslegung auf das Konto des Veranstalters einzuzahlen.
Wenn nicht anders vereinbart, ist (da es sich um eine Spezialanfertigung handelt) eine Anzahlung von 50% des Preises vorab bei Bestellung, der Rest wenn die Bestellung zur Auslieferung fertig ist, zu bezahlen; die Auslieferung erfolgt erst, wenn die Rechnung zur Gänze bezahlt ist.
Bei Zahlungsverzug werden, wenn es sich um ein Verbrauchergeschäft handelt und/oder der Zinssatz des § 456 1. Satz UGB gilt, Verzugszinsen von 10% über dem Basiszinssatz der EZB vereinbart und ist der Veranstalter berechtigt, Mahnspesen in Höhe von € 10,00 pro Mahnung zu verrechnen; hinzu kommen allfällige Kosten eines Inkassobüros sowie rechtsanwaltlicher Betreibung.
Im Falle der Vereinbarung von Teilzahlungen tritt Terminverlust ein, wenn auch nur eine Teilzahlung unpünktlich oder nicht in voller Höhe erfolgt; im Anwendungsbereich des KSchG nach Nachfristsetzung von 14 Tagen. Mit Eintritt des Terminverlustes wird der gesamte noch aushaftende Restbetrag sofort zur Zahlung fällig. Bei Terminverlust steht dem Veranstalter das Recht zu, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware ohne Rücktritt vom Kaufvertrag in Verwahrung zu nehmen, bis die gesamte Forderung vollständig samt Nebenkosten abgedeckt ist.
Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.

4. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Vor Eigentumsübertragung ist eine Weiterveräußerung, Vermietung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung, sonstige Verfügung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung des Veranstalters nicht zulässig. 

5. Erfüllungsort und Gefahrtragung
Erfüllungs- und Zahlungsort ist tischlerwerke, Inh. Gerald Aichriedler, Gosaugraben 2a, 5310 Mondsee.
Kosten und Risiko des Transportes trägt der Vertragspartner.

6. Rücktritts-/Widerrufsrecht
Das Verbrauchern zustehende Widerrufsrecht ist in den gesonderten „VERBRAUCHER­INFORMATIONEN“ geregelt.
Ist der Kunde ein Verbraucher und bucht er ein Seminar oder verlangt er den Beginn der Fertigung binnen der Widerrufsfrist (siehe VERBRAUCHINFORMATIONEN) so erklärt er verbindlich und unwiderruflich und verlangt und bestätigt er, in Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – dass noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist nach § 11 FAGG mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen werden soll.

Personen, die nicht Verbraucher sind, steht grundsätzlich kein Widerrufsrecht zu. 

7. Abnahme und Teillieferung
Der Vertragspartner ist verpflichtet, die vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Lieferungen und Leistungen an-/abzunehmen. Dienst- und Regieleistungen gelten mit tatsächlicher Erbringung als abgenommen.
Stellt der Vertragspartner nach Abnahme wesentliche Mängel fest, so ist er berechtigt, diese im Rahmen der Gewährleistung durch den Veranstalter beheben zu lassen.
Lieferungen und Leistungen sind stets teilbar. Bei Teillieferungen sind Teilrechnungen und Teilabnahmen zulässig.
Der Einsatz von Subunternehmern ist stets zulässig. 

8. Verzug
8.1 Lieferverzug: Bekannt gegebene Lieferfristen und -termine werden vom Veranstalter nach Möglichkeit eingehalten: Sie sind, falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an den Vertragspartner.
Sofern kein Fixgeschäft vorliegt und explizit angegeben und vereinbart wurde, ist der Veranstalter berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu 2 Wochen zu überschreiten.
Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Vertragspartner wegen Lieferverzugs ist nur unter Setzung einer angemessenen – zumindest 14-tägigen – Nachfrist, möglich. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes an den Veranstalter geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungs- oder Leistungsteil, bezüglich dessen Verzug vorliegt.
Das allfällige Recht eines Verbrauchers auf Widerruf bleibt davon unberührt.

8.2 Annahmeverzug: Zum vereinbarten Termin nicht abgenommene Ware/Leistungen wird für die Dauer von 6 Wochen auf Gefahr und Kosten des Vertragspartners gelagert, wofür der Veranstalter eine Lagergebühr von EUR 0,50 pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellt. Gleichzeitig ist der Veranstalter berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer Nachfrist (von zumindest 14 Tagen) vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Im Falle einer Verwertung gilt eine Konventionalstrafe von 15% des bezughabenden Brutto-Rechnungsbetrages als vereinbart.
Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt dem Veranstalter weiter möglich, wobei dem Vertragspartner die Möglichkeit des Beweises offensteht, dass tatsächlich ein geringerer Schaden eingetreten ist. 

9. Gewährleistung
Auftretende Mängel sind vom Vertragspartner unverzüglich schriftlich beim Veranstalter zu rügen und der Mangel zu spezifizieren.
Der Veranstalter ist im Falle der Gewährleistung berechtigt, die Art der Gewährleistung (Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung) selbst zu bestimmen.
Sofern der Veranstalter Mängel außerhalb der Gewährleistung behebt oder andere Dienst- oder Regieleistungen erbringt, werden diese gemäß der gültigen Preisliste nach Aufwand verrechnet.

10. Schadenersatz
Zum Schadenersatz ist der Veranstalter in allen in Betracht kommenden Fällen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Bei leichter oder schlicht grober Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich für Personen­schäden oder – bei Verbrauchergeschäften – für Schäden an vom Veranstalter zur Bearbeitung übernommenen Sachen des Kunden (wobei bei Seminaren das Werkstück noch keine solche übernommene Sache darstellt).
Das Vorliegen von leichter oder grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Die in diesen AGB enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.
Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet der Veranstalter nicht.
Sofern, in welchem Fall auch immer, ein Pönale vereinbart wurde, unterliegt dieses dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Geltendmachung von über das Pönale hinausgehendem Schadenersatz gegen den Veranstalter ist ausgeschlossen; der Schadenersatz ist in jedem Fall – soweit gesetzlich zulässig – mit der Höhe einer vom Veranstalter abgeschlossenen Haftpflichtversicherungssumme begrenzt.
Die Haftung des Veranstalters im Zusammenhang mit Seminaren ist, soweit gesetzlich zulässig, auf die Höhe des dreifachen Seminarpreises beschränkt.

11. Besondere Bedingungen für Geräte-Bau-Seminar

a) Inhalt und Gewährleistung
Inhalt des Seminars ist das Erlernen von grundlegenden Techniken zur späteren, nach Möglichkeit eigenverantwortlichen Herstellung von Ski, Snowboards, SUP (Stand Up Paddleboard), Fahrräder und anderer Geräte (nachfolgend nur noch „Gerät“), jedoch ausschließlich für den Freizeitbereich, wobei weder der Bau noch das tatsächliche Erlernen der Herstellung eines in Funktion und/oder Aussehen fehlerfreien oder gar renntauglichen Geräts/(Sport-)Artikels Zweck des Seminars ist noch vom Veranstalter dafür Gewähr geleistet oder dies garantiert wird.
Der Teilnehmer hat keinen Anspruch gegen den Veranstalter darauf, am Ende des Seminars ein funktionsfähiges Gerät zu haben/mitnehmen zu können. Der Teilnehmer hat keine Garantie oder Gewährleistung in Bezug auf die Verwendbarkeit, Lebensdauer oder Funktion des im Seminar von ihm selbst fabrizierten Geräts. Die Verantwortlichkeit des Veranstalters für allfällige aus einem mangelhaften Gerät entstehende Schäden ist ausgeschlossen.
In jedem Fall ist generell die Haftung des Veranstalters für Fälle leichter oder schlicht grober Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden oder – bei Verbrauchergeschäften – für Schäden an vom Veranstalter zur Bearbeitung übernommenen Sachen des Kunden (wobei bei Seminaren das Werkstück noch keine solche übernommene Sache darstellt) ausgenommen.
Während des Seminars auftretende Mängel müssen vom Teilnehmer sofort aufgezeigt werden, damit der Veranstalter angemessen darauf reagieren kann. Ansprüche wegen angeblicher Veranstaltungsmängel hat der Teilnehmer bei sonstigem Verfall innerhalb eines Monats nach Ende des Seminars beim Veranstalter schriftlich anzumelden. 

b) Sonstige Gefahrenhinweise
Der Teilnehmer ist sich bewusst, dass die Teilnahme am Seminar bzw der Bau eines Geräts mit Risiken und Gefahren verbunden ist. Falsche Anwendung der Maschinen und Werkzeuge können schwere Verletzungen oder den Tod zur Folge haben. Jede Aktivität in der Werkstatt ist trotz höchstem Sicherheitsstandard mit einem gewissen Restrisiko verbunden, welches der Veranstalter nicht beeinflussen kann. Der Seminarleitung ist unbedingt Folge zu leisten.
Befestigung, Montage oder Einstellung von Bindungen, Laufrädern, Bremsen, Halterungen und anderer individuell abzustimmender Anbauteile ist nicht Gegenstand des Seminars und wird jede Verantwortlichkeit des Veranstalters dafür ausgeschlossen. Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass vor der Montage von Anbauteilen das Aushärten des Geräts (zB zumindest 7 Tage bei Ski) abzuwarten sind.
Der Teilnehmer muss für seine persönliche Sicherheit ausreichend Sorge tragen und entsprechend angepasste Kleidung und Schuhwerk tragen. Persönlicher Schmuck muss abgelegt werden und lange Haare müssen zusammengebunden werden, um das Verletzungsrisiko zu minimieren.
In der Werkstatt kann es durch die Arbeit mit Maschinen und Materialien zu Verschmutzung oder Abnutzung der Kleidung kommen. Der Teilnehmer nimmt dies zur Kenntnis und wählt oder bringt selbstständig eine geeignete Arbeitsbekleidung mit. Reinigung oder Ersatz eventuell verunreinigter oder beschädigter Kleidungsstücke obliegt dem Teilnehmer.

c) Zahlung
Unbeachtlich des Vertragsabschlusses und Zahlungspflicht wird der Seminarplatz für den Vertragspartner/Teilnehmer erst mit dem Zahlungseingang des gesamten Rechnungsbetrages verbindlich reserviert. Der Veranstalter hält dem Vertragspartner jedoch nach Möglichkeit dennoch den Platz frei und ist sich der Teilnehmer darüber im Klaren, dass eine Verzögerung (zB mit der Rücksendung der unterzeichneten AGB oder der Zahlung) zu Schadenersatzansprüchen gegen ihn führen kann. Unbeachtlich von Verzugszinsen und weiteren Forderungen (zB Stornogebühren) ist der Veranstalter bei Verzug durch den Vertragspartner von mehr als 1 Monat berechtigt, den Vertragspartner jedenfalls von der Teilnehmerliste zu streichen und den Seminarplatz anderweitig zu vergeben.
Der gesamte Seminarbeitrag hat binnen 10 Tagen ab Rechnungslegung beim Veranstalter einzulangen. Im Falle von kurzfristigen Buchungen innerhalb der letzten 20 Tage vor dem Seminar, ist der gesamte Beitrag sofort zu überweisen und hat jedenfalls vor Beginn des Seminars einzulangen.

Ist der Teilnehmer ein Verbraucher und bucht er binnen der Widerrufsfrist (siehe VERBRAUCHINFORMATIONEN) so erklärt er verbindlich und unwiderruflich und verlangt und bestätigt er, in Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – dass noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist nach § 11 FAGG mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen werden soll.

d) Abmeldung/Storno durch den Teilnehmer
Der Vertragspartner hat jederzeit das Recht, sich vom Seminar abzumelden. Im Falle einer Abmeldung  werden folgende Seminarbeiträge fällig:
- bis 1 Monat vor Seminarbeginn: kostenfrei
- 30 Tage – 10 Tage vor Seminarbeginn: 50 % des Seminarbeitrages
- 10 Tage – 1 Tag vor Seminarbeginn: 100 % des Seminarbeitrages (sofern kein Ersatzteilnehmer gestellt wird)
- am Tag der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen: 100 % des Seminarbeitrages
Eine Stornierung/Abmeldung ist nur schriftlich möglich (Eingangsdatum).
Die „verbindliche Stornobestätigung“ wird gefaxt oder gemailt, sowie eine „Gutschrift“ auf Anfrage zugesandt.

e) Storno durch den Veranstalter
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Seminar ohne Angabe von Gründen (zB wegen Erkrankung, allenfalls auch kurzfristig) abzusagen. In diesem Fall kann sich der Kunde binnen 12 Monate nach Verständigung über die Absage einen neuen Ersatz-Seminartermin innerhalb von 12 Monaten auswählen. Andernfalls bzw falls der Teilnehmer keinen Ersatztermin wählt, erhält der Teilnehmer den vollen Seminarbeitrag zurück. Mehrkosten des Teilnehmers wegen oder im Zusammenhang mit der Absage oder dem Ersatztermin werden vom Veranstalter nicht übernommen. 

f) Abbruch des Seminars
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, wegen außergewöhnlicher Umstände, wie insbesondere höherer Gewalt (Wettereinflüsse oder Umweltkatastrophen, politische Unruhen, Epidemie, oä), nicht vorhersehbarer, maßgeblicher Umstände oder maßgeblichem Unglücksfall bzw gesundheitlichen Gründen, die eine Fortsetzung unzumutbar machen, ein Seminar, abzubrechen.
Der Teilnehmer erklärt, ausreichendes handwerkliches Können zur Durchführung des Seminarinhalts zu haben und den Anweisungen des Veranstalters/Seminarleiters unbedingt Folge zu leisten. Mangelndes handwerkliches Können und/oder persönliches Fehlverhalten des Teilnehmers (wie zB gravierende Schwächen im Umgang mit Werkzeug oder Material, Beschädigung von Werkzeug oder Material, Gefährdung von sich selbst oder anderen Teilnehmern, Nichtbefolgung von Anweisungen des Seminarleiters, mangelndes oder mutwillig falsches Verhalten des Teilnehmers, Alkoholisierung etc..) können zum Ausschluss des Teilnehmers oder gar Abbruch des Seminars durch den Veranstalter und Pflicht des Teilnehmers zum Ersatz des dadurch entstandenen Schadens führen.
Sollte der Teilnehmer das Seminar von sich aus früher beenden, was ihm freisteht, hat er keinerlei Anspruch auf Rückerstattung geleisteter Zahlungen. 

g) Material
Im Seminar wird dem Teilnehmer vom Veranstalter spezielles Werkzeug zur Verfügung gestellt, welches pfleglich und schonend zu behandeln ist.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei Beschädigung oder Verlust des Werkzeugs oder Materials die dadurch entstandenen Kosten an den Teilnehmer zu verrechnen. 

h) Versicherung
Jeder Teilnehmer muss über eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindest-Deckungssumme von € 750.000,00 verfügen, die insbesondere allfällige vom Teilnehmer während des Seminars verursachte Schäden abdeckt. 

12. Gerichtstand und Rechtswahl
Die Vertragspartner vereinbaren österreichische inländische Gerichtsbarkeit. Zur Entscheidung aller aus einem Vertrag entstehenden Streitigkeiten – einschließlich einer solchen über sein Bestehen oder Nichtbestehen –wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz des Veranstalters, sohin Mondsee, vereinbart; im Falle von Verbrauchergeschäften gilt dies gem § 14 KSchG abweichend wie folgt: Hat der Verbraucher im Inland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder ist er im Inland beschäftigt, so ist für eine Klage gegen ihn das Gericht, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung liegt, zuständig.
Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie internationaler Verweisungs­normen.
Vertrags- und Kommunikationssprache ist Deutsch. 

13. Salvatorische Klausel & Schriftform
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Geschäftsbestimmungen. Statt der rechtsun­wirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche, die gem Inhalt, Zweck und wirtschaftlichen Wirkungen der rechtsun­wirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt. Selbiges gilt im Falle von Vertragslücken.
Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Wohn- oder Geschäftsadresse dem Veranstalter bekanntzugeben, solange das vertragsgegen­ständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist.

14. Geheimhaltung, Datenschutz
Der Vertragspartner verpflichtet sich hiermit unwiderruflich, über sämtliche ihm vom Veranstalter zugänglich gemachten, zur Verfügung gestellten oder sonst im Zusammenhang oder auf Grund einer Geschäftsbeziehung oder des Kontaktes zum Veranstalter bekannt gewordenen Informationen, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren und diese ohne Zustimmung des Veranstalters Dritten in keiner wie immer gearteten Weise zugänglich zu machen. Weiteres verpflichtet sich der Vertragspartner Informationen nur auf „need-to-know“-Basis und nur im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages zu verwenden.
Die Geheimhaltungsverpflichtung bleibt für 3 Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung mit dem Veranstalter oder unabhängig von einer Geschäftsbeziehung für 3 Jahre nach Angebotslegung/Auftragsbestätigung des Veranstalters aufrecht.
Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets geistiges Eigentum des Veranstalters; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.
Der Vertragspartner stimmt der automations­unterstützen Erfassung, Speicherung und Verwendung seiner mit dem Vertragsverhältnis bezughabenden personenbezogenen Daten durch des Veranstalter zu. Der Veranstalter beachtet dabei die Vorschriften des Datenschutzgesetzes idgF.
Der Teilnehmer erteilt weiters seine ausdrückliche Zustimmung, dass Bild und Filmmaterial, welches während der Vertragserfüllung, insbesondere eines Seminars entstanden ist, vom Veranstalter insbesondere für Werbezwecke verwendet und auch veröffentlicht werden darf. 

15. Zustimmung gemäß § 107 TKG
Der Kunde willigt ein, vom Veranstalter oder von Unternehmen, die hierzu vom Veranstalter beauftragt wurden, Nachrichten iSd § 107 Telekommunikationsgesetz (TKG) zu Werbezwecken zu erhalten. Diese Einwilligung kann vom Kunden jederzeit unter der Email-Adresse: office@tischlerwerke.at widerrufen werden. 

16. Alternative Streitbeilegung
Gemäß § 19 Abs 3 AStG werden Verbraucher über die Webseite informiert, über die eine Einrichtung zur Alternativen Streitbeilegung erreicht werden kann: Portal zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission: http://ec.europa.eu/odr.